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   VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859   

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VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859 (https://dejure.org/2014,50589)
VG München, Entscheidung vom 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859 (https://dejure.org/2014,50589)
VG München, Entscheidung vom 25. November 2014 - M 8 SN 14.4859 (https://dejure.org/2014,50589)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • bayern.de PDF (Pressemitteilung)

    Wohnheim in der Münchener Thalkirchnerstraße darf erweitert werden

  • bayrvr.de (Pressemitteilung)

    Wohnheim in der Münchener Thalkirchnerstraße darf erweitert werden

  • bista.de (Kurzinformation)

    Flüchtlingsheim auch bei drohendem Mietpreisverfall

 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (19)

  • BVerwG, 23.08.1996 - 4 C 13.94

    Bauplanungsrecht - Drittschützende Festsetzungen übergeleiteter städtebaulicher

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Wertminderungen, die etwa auch durch Mietminderungen der Mieter verursacht werden, als Folge der Ausnutzung der einem Dritten erteilten Baugenehmigung bilden für sich genommen keinen Maßstab dafür, ob Beeinträchtigungen im Sinn des Rücksichtnahmegebots zumutbar sind oder nicht, da sich jede Nachbarbebauung auf den Wert der umliegenden Grundstücke auswirken kann (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 - 4 C 13.94 - juris Rn 73 - NVwZ 1997, 384).

    Derartige Wohnimmissionen sind selbst in Wohngebieten hinzunehmen, die durch eine andere homogen Wohnbevölkerung geprägt sind (vgl. BVerwG U.v. 23.08.1996 - 4 C 13/94 - juris Rn.72).

    Soweit auf die von der vorhandenen Wohnbevölkerung abweichenden Lebensgewohnheiten der künftigen Bewohner des Wohnheims hingewiesen wird, ist klarzustellen, dass das allgemeine Bauplanungsrecht keinen "Milieuschutz" gewährleistet (vgl. BVerwG U.v. 23.08.1996 - 4 C 13/94 - juris Rn.72).

    Eine für Wohnheime übliche Belegungsdichte begründet für sich genommen keine bodenrechtlich relevanten Störungen, auch wenn sich Lebensrhythmus und Gewohnheiten der Untergebrachten von denen der Ortsansässigen abheben können (vgl. BVerwG vom 23.8.1996 a.a.O.).

  • VGH Bayern, 24.03.2009 - 14 CS 08.3017

    Nachbarrechtsstreit

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Dritte können sich gegen eine Baugenehmigung nur dann mit Aussicht auf Erfolg zur Wehr setzen, wenn die angefochtene Baugenehmigung rechtswidrig ist und diese Rechtswidrigkeit zumindest auch auf der Verletzung von Normen beruht, die gerade auch dem Schutz des betreffenden Nachbarn zu dienen bestimmt sind (BayVGH, B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Es genügt daher nicht, wenn die Baugenehmigung gegen Rechtsvorschriften des öffentlichen Rechts verstößt, die nicht - auch nicht teilweise - dem Schutz der Eigentümer benachbarter Grundstücke zu dienen bestimmt sind und im Baugenehmigungsverfahren zu prüfen waren (BayVGH B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20).

    Anhaltspunkte dafür, dass die Antragstellerin trotz dieses ausführlichen und bauaufsichtlich geprüften Brandschutzkonzeptes in Rechten verletzt ist, die auch ihrem Schutz zu dienen bestimmt sind (BayVGH B.v. 24.3.2009 - 14 CS 08.3017 - juris Rn. 20), wurden von der Antragstellerin nicht substantiiert dargelegt und ist auch nicht ersichtlich.

  • VGH Bayern, 13.09.2012 - 2 B 12.109

    Asylbewerbererstaufnahmeeinrichtung in der Baierbrunnerstraße in München darf bis

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Bei den Geräuschimmissionen, wie z.B. Gespräche, Zurufe, Abspielen von CD und Radio bei offenem Fenster, handelt es sich im allgemeinem Wohngebiet, im Mischgebiet und in der Gemengelage um grundsätzlich hinzunehmende Wohngeräusche (vgl. BayVGH U.v. 13.09.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 38 bei Gemengelage).

    Bei möglichen Rechts- und Ordnungsverletzungen müssen primär die Verhaltensstörer zur Verantwortung gezogen werden (vgl. BayVGH U.v. 13.09.2012 - 2 B 12.109 - juris Rn. 38 mit Verweis auf VGH Bad.Württ. B.v. 25.6.1993 - 3 S 1227/93 - juris).

  • BVerwG, 16.09.1993 - 4 C 28.91

    5 Garagen im Wohngebiet - §§ 12, 15 BauNVO, § 34 Abs. 2 BauGB, bundesrechtlich

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Der Gebietserhaltungsanspruch des Nachbarn setzt voraus, dass das Grundstück in einem festgesetzten oder in einem faktischen Baugebiet liegt und ist im Ergebnis darauf gerichtet, Vorhaben zu verhindern, die nach Art der baulichen Nutzung weder regelmäßig noch ausnahmsweise in diesem Gebiet zulässig sind (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 13).

    Damit hat ein nachbarlicher Abwehranspruch im Hinblick auf die Wahrung der Gebietsart keinen Erfolg, da dieser im Ergebnis darauf gerichtet ist, Vorhaben zu verhindern, die nach Art der baulichen Nutzung weder regelmäßig noch ausnahmsweise in diesem Gebiet zulässig sind (vgl. BVerwG U. v. 16.9.1993 - 4 C 28/91, BVerwGE 94, 151 - juris Rn. 13).

  • BVerwG, 28.02.2008 - 4 B 60.07

    Zulässigkeit von Vorhaben; Art der Nutzung; Gebietscharakter;

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Es ist auch davon auszugehen, dass das Wohnheim für Flüchtlinge und Wohnungslose mit insgesamt maximal 250 Betten das ungeschriebene Erfordernis der Gebietsverträglichkeit des Vorhabens im Hinblick auf die Art der Nutzung wahrt (vgl. hierzu BVerwG B. v. 28.2.2008 - 4 B 60/07 - juris Rn. 5 f.).

    Bei dem Kriterium der Gebietsverträglichkeit geht es dagegen um die Vermeidung als atypisch angesehener Nutzungen, die den Gebietscharakter als solchen stören (BVerwG B. v. 28.2.2008 - 4 B 60/07 BauR 2008, 954 - juris Rn. 11).

  • BVerwG, 27.08.1998 - 4 C 5.98

    Bauliche Änderung einer Anlage; Nutzungsänderung; Bestandsschutz; unbeplanter

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Der Baubestand bestimmt den Maßstab für die weitere Bebauung mit (vgl. BVerwG vom 27.8.1998 - 4 C 5/98 - NVwZ 1999, 523).

    Ein Vorhaben, dass sich wie das streitgegenständliche Vorhaben innerhalb des aus der Umgebung ableitbaren Rahmens hält, kann sich trotzdem nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG vom 6.12.1996 Az. 4 B 215/96 - juris; vom 27.8.1998 a.a.O.).

  • BVerwG, 06.12.1996 - 4 B 215.96

    Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Ein Vorhaben, dass sich wie das streitgegenständliche Vorhaben innerhalb des aus der Umgebung ableitbaren Rahmens hält, kann sich trotzdem nicht einfügen, wenn es die gebotene Rücksichtnahme auf die in der unmittelbaren Nachbarschaft vorhandene Bebauung vermissen lässt (vgl. BVerwG vom 6.12.1996 Az. 4 B 215/96 - juris; vom 27.8.1998 a.a.O.).

    Bedeutsam ist ferner, inwieweit derjenige, der sich gegen das Vorhaben wendet, eine rechtlich geschützte wehrfähige Position inne hat (vgl. BVerwG B. v. 6.12.1996 - 4 B 215/96 - juris Rn. 9 m.w.N.).

  • BVerwG, 12.12.1991 - 4 C 5.88

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit von Kinderspielplätzen

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B.v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001).
  • OVG Niedersachsen, 29.06.2006 - 9 LA 113/04

    Streit über Lärmimmissionen eines Spielplatzes; Verstoß gegen das

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B.v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001).
  • VGH Baden-Württemberg, 03.03.2008 - 8 S 2165/07

    Kinderspielplatz; Wohngebiet; Lärmbelastung

    Auszug aus VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859
    Die mit der bestimmungsgemäßen Nutzung typischerweise verbundenen Geräusche sind, soweit sie Folge der natürlichen Lebensäußerungen von Kindern sind, als ortsüblich und sozialadäquat zu werten (vgl. BVerwG U.v. 12.12.1991 - 4 C 5/88 - BauR 1992, 338; NdsOVG, B.v. 29.6.2006 - 9 LA 113/04 - NVwZ 2006, 1199; VGH BW, B.v. 3.3.2008 - 8 S 2165/07 - DVBl 2008, 1001).
  • VGH Baden-Württemberg, 25.06.1993 - 3 S 1227/93

    Befristete Baugenehmigung für Asylbewerberunterkunft - Gebot der Rücksichtnahme

  • BVerwG, 26.05.1978 - 4 C 9.77

    Bekanntmachung der Entwürfe und der Genehmigung von Bebauungsplänen; Verhältnis

  • BVerwG, 29.11.2012 - 4 C 8.11

    Gemengelage; Immissionsrichtwert; passiver Lärmschutz; maßgeblicher

  • BVerwG, 18.11.2004 - 4 C 1.04

    Gebot der Rücksichtnahme; Windenergieanlage; Segelfluggelände;

  • VGH Bayern, 01.12.2011 - 14 CS 11.2577

    Nachbareilantrag; einfügen nach der Art der baulichen Nutzung; einfügen mit dem

  • VGH Bayern, 27.09.2010 - 2 ZB 08.2775

    Einfügen; nähere Umgebung; Maß der baulichen Nutzung

  • VGH Bayern, 12.09.2013 - 2 CS 13.1351

    Hotel; Nachbar; Maß der baulichen Nutzung; Rücksichtnahme

  • VGH Bayern, 10.07.1998 - 2 B 96.2819
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2003 - 22 B 1345/03

    Asylbewerberunterkunft im Industriegebiet?

  • VG München, 22.06.2015 - M 8 K 14.4863

    Wertminderung einer Eigentumswohnung durch geplante Erweiterung eines Heims für

    Diesen Antrag im einstweiligen Rechtschutzverfahren hat das Verwaltungsgericht mit Beschluss vom 22. Juni 2014 (M 8 SN 14.4859) abgelehnt.

    Da die Parteien ihr Vorbringen im vorliegenden Hauptsacheverfahren gegenüber ihrem Sachvortrag im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht substantiiert haben, verweist das Gericht gem. § 117 Abs. 3 VwGO diesbezüglich auf Ziffer I. des Beschlusses vom 22. Juni 2014 im Verfahren M 8 SN 14.4859.

    Die Klägerin hat ihr Vorbringen im Klageverfahren weder ergänzt noch substantiiert, so dass das Gericht analog § 117 Abs. 5 VwGO auf die Ausführungen im Rahmen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens (vgl. VG München, B. v. 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859) verweist.

  • VG Karlsruhe, 02.12.2015 - 5 K 350/15

    Nutzung eines ehemaligen Seniorenheims als Gemeinschaftsunterkunft für

    Auch eine intensivere Nutzung dieser Art muss in einem allgemeinen Wohngebiet jedoch grundsätzlich hingenommen werden (vgl. VG München, Beschluss vom 25.11.2014 - M 8 SN 14.4859 -, Rn. 30, juris für eine Belegungsdichte bis zu 250 Personen).
  • VG München, 25.11.2014 - M 8 SN 14.4862

    Klage - und Antragsbefugnis eines Sondereigentümers

    Im Übrigen wäre die streitgegenständliche Anlage in allen hier in Frage kommenden Gebietsarten allgemein sowie auch unter dem Gesichtspunkt der Gebietsverträglichkeit des Vorhabens zulässig (vgl. M 8 SN 14.4859).
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